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Fotostudio Montabaur
Ulf Birckner

Modelvertrag

Ein Modelrelease oder Modelvertrag ist ein Vertrag zwischen Fotograf und abgebildeter Person, in dem die Rechteübertragung an den Fotografen und das Model rechtsverbindlich vereinbart wird. Hier meine Version eines entsprechenden Vertrages.

 

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Modelvertrag / Fotografenvertrag

§ 1 Vertragsparteien

Model

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • Postleitzahl, Wohnort, Straße
  • E-Mail, Telefon

Fotograf

  • Name, Vorname
  • Postleitzahl, Wohnort, Straße
  • E-Mail, Telefon

§ 2 Gegenstand des Vertrages

Durch diesen Vertrag kommt kein Arbeitsverhältnis zustande. Fotograf und Model vereinbaren die Anfertigung von Fotos in folgender Form (Nichtzutreffendes streichen):

  • Portrait
  • Kleidung
  • Dessous
  • Teilakt
  • Akt

Das Model ist berechtigt, zum Shooting eine Person ihres Vertrauens mitzubringen. Diese Person wird den Ablauf der Aufnahmen nicht beeinflussen oder stören.

§ 3 Nutzung der Fotografien / des Aufnahmematerials

Das Model ist darüber informiert worden, dass für eine Veröffentlichung der angefertigten Fotoaufnahmen eine so genannte Übertragung der Rechte am Bild erforderlich ist und erklärt sich hiermit unwiderruflich mit einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Veröffentlichung der angefertigten Fotoaufnahmen, auch für Werbezwecke jeder Art, einverstanden.

Der Fotograf ist alleiniger Urheber. Im Falle von Veröffentlichungen stellt das Model keine weiteren Ansprüche, auch nicht gegen Dritte (z.B. Verlag, Provider, Webmaster). Bei Veröffentlichung in Printmedien erhält das Model ein kostenloses Belegexemplar, sofern dies organisatorisch möglich ist und der Verlag keine anders lautenden AGB hat.

Beide Vertragsparteien sind berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien sowie als Ausdruck aufzubewahren.

§ 4 Prüfung und Namensnennung

Das Model verzichte hiermit auf jedes Recht die Fotos oder Reproduktionen, die vom Fotografen verwendet werden, zu prüfen oder zu genehmigen. Die Fotos dürfen in alleiniger Entscheidung des Fotografen verwendet werden, alleine oder in Verbindung mit jeglichem anderem nicht eindeutig sexuell orientiertem Material.

Der Name des Models darf bei Veröffentlichungen oder anderweitig durch den Fotografen genannt / nicht genannt (Nichtzutreffendes streichen) werden. Der Fotograf darf ausschließlich den Künstlernamen ..... verwenden.

§ 5 Abzüge / Nutzungsrechte für das Model

Das Model ist berechtigt, die vom Fotografen übergebenen Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form für private und nichtkommerzielle Zwecke zu verwenden, als Ausdruck oder in digitaler Form in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine) zu veröffentlichen oder auszustellen. Das Model verpflichtet sich, dabei jeweils den Bildautor zu nennen. Jegliche kommerzielle Nutzung der Negative, der Fotos, auch in ihrer digitalisierten Form, sowie die Reproduktionen dieser, sind dem Model untersagt. Dies gilt sowohl für einen eventuellen Erlös aus dem Verkauf oder der Vermietung der Bilder sowie für die Einnahme von Geldern oder Gebühren für das Betrachten der Bilder zum Beispiel auf entsprechend orientierten Internetseiten.

§ 6 Honorar

Das Shooting wird auf so genannter „TFP-Basis“ stattfinden. Das bedeutet, dass das Model als Honorar vom Fotografen innerhalb von 4 Wochen ab dem Shooting eine CD/DVD mit einer Auswahl der gemeinsam angefertigten und ggf. vom Fotografen oder einer von ihm beauftragten Person bearbeiteten Fotos erhält.

Rohdaten werden in keinster Form herausgegeben.

Diese Fotos darf das Model für persönliche Zwecke und die Eigenwerbung wie z. B. Bewerbungen, Erstellen einer Modelmappe, die eigene Homepage, Sedcards etc. (auch auf bzw. in Internetseiten, Datenbanken oder Katalogen von Modelagenturen oder sonstigen Dritten) frei und kostenlos verwenden. Darüber hinaus ist ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, jedoch ausgeschlossen. Mit diesem Honorar sind sämtliche Ansprüche des Models vollständig abgegolten.

Diese Vereinbarung gilt auch für evtl. folgende Shootings, wenn dafür nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Beide investieren also in die Sache, der Fotograf Material und Zeit, das Model sich und Zeit. Voraussetzung für so eine Übereinkunft ist, dass beide Seiten - Fotograf und Modell – die Fotografie als Hobby sehen, Spaß daran haben, an guten Ergebnissen interessiert sind und nicht finanzielle Interessen im Vordergrund stehen.

§ 7 Sonstige Abreden

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

§ 8 Salvatorische Klausel

Verliert einer der Punkte dieses Vertrages seine Gültigkeit, verliert der Vertrag als Ganzes nicht die Gültigkeit.

Ort, Datum

Unterschriften

Bild Modelrelease
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